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Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
a
) Verkauf, Lieferung und etwaige sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.

b) Etwaige Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Abnahme unserer Ware oder unserer Leistung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

c) Die Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen.

d) Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.

2. Angebot und Abschluß
Es gelten die Listenpreise bzw. Angebotspreise zur Zeit der Auslieferung. Mündliche, fernmündliche und durch Reisevertreter entgegengenommene Bestellungen und Zusagen erhalten erst Gültigkeit, wenn Sie durch die Pilzweger Akkordeon & Harmonika schriftlich bestätigt sind.

3. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben ist, spätestens beim Verlassen des Werks oder des Lagers. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungs- und Versicherungskosten oder Anfuhr übernommen haben. Auf besonderen Wunsch kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung für die zu liefernde Ware abgeschlossen werden

Der Versand erfolgt auf dem nach unserem Ermessen besten Wege. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung in der bei uns üblichen Welse erfolgte. Zur Erprobung, zur Miete in Konsignation oder teilweise überlassene Gegenstände lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Alle sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Käufers.

4. Preise, Rechnung und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro. Der Rechnungsbetrag ist per Vorauszahlung, begleichen. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

5. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist

6. Lieferzeit
Die von uns angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat. Als Liefertag gilt der Tag der Verladung bzw. der Versandbereitschaft. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations-oder Lieferstörungen, bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht Innerhalb der Nachfrist erfüllen.

Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unseren Lieferpflichten frei.

Falls wir In Verzug geraten, darf der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass eine Spezialanfertigung vorliegt und mit der Arbeit bereits begonnen wurde. Ansprüche auf Verzugsschaden oder andere Schadensersatzansprüche sind - auch für Folgeschäden ausgeschlossen.

7. Mängel
Der Käufer hat die Lieferung sofort am Tag der Anlieferung auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort der Transportgesellschaft schriftlich bekannt zu geben und eine gleichlautende Anzeige an den Verkäufer abzusenden. Erfolgt eine derartige Anzeige nicht rechtzeitig, oder werden eigenmächtig Eingriffe an der Ware vorgenommen, so ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Bestimmungen über den Handelskauf. Erkennt der Verkäufer die Schäden an, so hat er nach seiner Wahl das Recht, nach Rücklieferung der Ware in der Originalverpackung entweder die Ware unter Rückgängigmachung des Kaufvertrags zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten oder den Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Schadensersatzansprüche aus Irgendeinem Grund sind ausgeschlossen.

8. Rückwaren
Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Rückwaren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme Vereinbarungen herbeigeführt und schriftlich bestätigt sind.

9. Probesendungen
Waren werden im allgemeinen zur Probe oder Ansicht nicht ausgegeben. Erfolgt eine derartige Überlassung doch, so gehen sämtliche Versand und Verpackungskosten zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Ware in Irgendeiner Form vom Auftraggeber beschädigt werden (der Umfang der Beschädigung spielt keine Rolle), verpflichtet er sich, die Warensendung im vollen Umfang zum gegenwärtigen Listenpreise zu übernehmen.

10. Reparaturen und Umbauten
Reparaturen und Umbauten an alten Geraten werden auf Verlangen ausgeführt bzw. vermittelt, jedoch geschieht die Ausführung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Aushändigung bzw. Rücksendung der reparierten Geräte geschieht nur nach Bezahlung der Reparatur- und Versandkosten.

11. Gewährleistung
Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel müssen noch am selben Tag der Anlieferung schriftlich beanstandet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sichtbaren Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, diese sofort der Lieferspedition ebenso der A+H Musik GmbH in schriftlicher Form innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. Bei fehlender Dokumentation der Schäden bzw. bei verspäteter Rüge zunächst nicht sichtbarer Schäden erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Kunden.

Unsere Garantie erstreckt sich auf Mängel, die auf Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Für den Liefergegenstand übernehmen wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche - auch Folgeschäden nachstehende Gewährleistungen.

Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl entweder ausgebessert oder neu geliefert, die innerhalb von 24 Monaten, vom Tag der Lieferung an den Fachhandel, infolge eines Nachweises vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes Insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung -unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Garantiezeit endet spätestens 24 Monate nach dem Tag unserer Lieferung. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsfristen des BGB. Teile, die ersetzt werden sollen, sind porto- und frachtfrei an uns einzusenden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Erlöschen der A + H Musik GmbH gehen alle Garantieansprüche des Käufers auf die Herstellerfirma über.

Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn
a) er nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels bei uns schriftlich geltend gemacht wird,

b) der Käufer die ihm obliegenden Vertragspflichten nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,

c) der Liefergegenstand von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht,

d) der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt,

e) Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist,

f) der Käufer uns nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt,

g) sich keine Seriennummer am Gerät befindet,

h) der Kaufnachweis (Rechnung) nicht vorgelegt wird.

Eine über vorstehende Gewähr hinausgehende Haftung wird - auch für Folgeschäden - nicht übernommen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir zur Behebung des Mangels nicht in der Lage sind. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen ist Eggenfelden. Sollte der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sein, so sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, drittes Buch 1. und 2. Abschnitt, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen geändert sind, vereinbart. Für das Mahnverfahren wird gemäß §38111 2.b Zivilprozeßordnung in jedem Falle hiermit Eggenfelden vereinbart.

13. Schlussbestimmungen
Vorstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen treten mit Ihrem Erscheinen In Kraft und gelten - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen ist, für alle Lieferungen, es sei denn, dass hiervor abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Anderslautende Bedingungen des Käufers bei der Auftragserteilung werden durch diese Bedingungen außer Rechtswirksamkeit gesetzt, sofern sie vom Lieferer nicht ausdrücklich anerkannt werden. Frühere, hiervon abweichende Zahlungs- und Lieferbedingungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Soweit nichts besonderes bestimmt ist gelten neben diesen Lieferungsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Stubenberg, den 01.01.20011

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